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Grünes Licht für den EU AI-Act: Was B2B-Unternehmen jetzt wissen müssen.

20.03.2024

Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments hat der Artificial Intelligence Act (AI-Act) die letzte bürokratische Hürde genommen. Damit ist der Weg für den weltweit ersten Rechtsrahmen zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) geebnet. Doch welche Absichten stecken hinter diesem legislativen Schritt der Europäischen Union (EU) genau, und welche Auswirkungen hat er für B2B-Unternehmen? Wir geben dir Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Warum gibt es den AI-Act?

Zu den Hauptzielen des AI-Acts gehören die Förderung der Transparenz, die Gewährleistung der Datengenauigkeit und die Vermeidung von Diskriminierung, indem Betreibern von KI-Systemen strenge Dokumentationspflichten auferlegt werden.

Gleichzeitig soll das EU-Gesetz für eine einheitliche Rechtslage sorgen, Verlässlichkeit bieten, und die Innovationskraft innerhalb der EU fördern. Dazu sollen Startups und KMUs Zugang zu EU-Ressourcen wie z. B. leistungsstarken Supercomputern erhalten, um neu entwickelte Systeme noch besser trainieren und testen zu können.

Junge Menschen mit Smartphones in der Hand stehen vor einer Justitia-Statue. Symbol für Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Passend zum farblichen Erscheinungsbild der wob trägt eine junge Frau eine gelbe Jacke. | © wob AG
AI-Act ©wob AG

Wann kommt der AI-Act?

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments fehlt nun nur noch die Entscheidung des Europarats. Diese gilt als reine Formsache und ist für April 2024 geplant. Unternehmen haben dann grundsätzlich 24 Monate Zeit, ihre Prozesse an das neue Gesetz anzupassen. Einige Vorschriften wie enthaltene Verbote greifen jedoch bereits nach sechs Monaten, Vorschriften zu KI-Modellen für allgemeine Verwendungszwecke bereits nach 12 Monaten.

"Durch den AI-Act kommen umfangreiche, administrative Aufgaben auf B2B-Unternehmen zu."

Wer ist von dem KI-Gesetz betroffen?

Die Auflagen des AI-Acts richten sich in erster Linie an Unternehmen und staatliche Einrichtungen, die KI-Systeme anbieten oder in ihren Prozessen verwenden. Damit sind auch zahlreiche europäische B2B-Unternehmen von den Vorschriften des AI-Acts betroffen.

Welche Risikogruppen gibt es?

Das KI-Gesetz der EU unterscheidet in vier verschiedenen Risikokategorien:

  • Systeme mit minimalem Risiko
    Hierunter fallen z. B. Spam-Filter oder KI-gestützte Videospiele.
  • Systeme mit begrenztem Risiko
    Umfasst Systeme, mit denen Menschen interagieren, z. B. Chatbots, die als digitaler Assistent auf einer Website angeboten werden.
  • Systeme mit hohem Risiko
    In diese Gruppe fallen Systeme mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Personen, z. B. KI-Systeme die im Bewerbungsprozess zur Auswahl von Kandidat:innen genutzt werden.
  • Systeme mit unannehmbarem Risiko
    Diese Kategorie bezieht sich auf Social Scoring Systeme oder unterschwellige Technologien wie z. B. Fernerkennungssysteme.

Was schreibt der AI-Act vor?

Im Wesentlichen bestimmt der AI-Act, wofür und unter welchen Bedingungen KI in der EU genutzt werden darf. Dabei gilt: je höher die Risikobewertung ausfällt, desto strenger und ausführlicher sind die zu beachtenden Vorschriften.

Während bei Systemen mit minimalem Risiko nahezu keine Transparenzpflichten bestehen, sieht es bei Systemen mit hohem Risiko schon anders aus. Hier müssen Betreiber umfangreiche Informationen bereitstellen, z. B. wie das KI-System mit Hard- und Software interagiert. Für Systeme mit unannehmbarem Risiko gelten noch strengere Auflagen: Bis auf wenige Ausnahmen sind diese Anwendungen verboten.

Was kommt jetzt auf B2B-Unternehmen zu?

Durch den AI-Act kommen umfangreiche, administrative Aufgaben auf B2B-Unternehmen zu: Die Überprüfung eigener Prozesse, die (technische) Dokumentation verwendeter Systeme, die Bereitstellung relevanter Informationen und vieles mehr. Hier gilt es für Unternehmen, proaktiv zu handeln und Anpassungsbereitschaft zu zeigen, denn die genaue Umsetzung in den Mitgliedsstaaten ist noch unklar.

Gleichzeitig sorgt das neue Gesetz für Orientierung und Sicherheit bei der Entwicklung neuer KI-Systeme. Zusätzlich können innovative Ideen schneller vorangetrieben werden, da die EU ihre Ressourcen zum Testen und Entwickeln neuer Systeme zur Verfügung stellt.

Stichwort Wandel: Warum proaktives Handeln immer wichtiger wird.

Das rasante Entwicklungstempo von KI-Technologien (das sich besonders am Text-zu-Video-Modell Sora beobachten lässt) wird sich auch in Zukunft kaum verlangsamen. Kein Wunder also, dass auch der AI-Act regelmäßig angepasst werden wird, um mit den technologischen Fortschritten mitzuhalten. B2B-Unternehmen sollten demnach stets die Augen und Ohren offen halten, um auf dem neuesten Stand zu bleiben – und Prozesse an die sich wandelnden Richtlinien anzupassen.

Unser Fazit: Der AI-Act als Wegweiser im B2B.

Der EU AI-Act stellt einen entscheidenden Schritt in der Regulierung von KI-Technologien dar, der neue Herausforderungen und Chancen für B2B-Unternehmen mit sich bringt. Doch auch wenn das Gesetz jetzt alle bürokratischen Hürden überwunden hat: Wie sich die genaue Umsetzung gestaltet, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen. Anpassungsbereitschaft, Transparenz und eine proaktive Haltung bleiben Schlüsselfaktoren, um die Vorteile dieses Gesetzes voll auszuschöpfen und Innovationen voranzutreiben.

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