Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

der wob AG - Werner-Heisenberg-Straße 6a–10, 68519 Viernheim (nachfolgend wob)

I. Allgemeine Bestimmungen 

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen (nachfolgend auch Arbeitsergebnisse genannt) von wob (nachfolgend auch Agentur genannt) gegenüber ihren Auftraggebern. (nachfolgend auch AG genannt)

(2) Der AG erkennt diese AGB mit Erteilung eines Auftrages als für sich verbindlich an.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AGs werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn wob ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt uneingeschränkt, beispielsweise auch dann, wenn der AG im Rahmen der Auftragsbestätigung auf seine Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist und wob dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragsparteien vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB schriftlich regeln.

Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des AGs an wob, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungsumfang

(1) Die Angebote von wob sind 4 Wochen ab Zugang beim AG gültig. Nach Ablauf der Frist ist wob an das Angebot nicht mehr gebunden. Abbildungen und Angaben in Kommunikationsmaterial, Online-Präsentationen, Websites und sonstigem digitalen oder analogen Marketingmaterial werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftrags­bestätigung aufgeführt sind.

(2) Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistungen von wob zustande.

(3) Der Umfang der von wob geschuldeten Leistungen bestimmt sich nach dem vom AG schriftlich erteilten und von wob bestätigten Auftrag.

(4) Liegt kein schriftlicher Auftrag des AGs vor, bestimmt sich der Umfang der von wob geschuldeten Leistung nach den von dieser erstellten schriftlichen und dem AG zugesandten Kontaktberichten, so­fern diesen vom AG entweder – sofern dieser Kaufmann ist – nicht unverzüglich widersprochen wurde oder – wenn er kein Kaufmann ist – schriftlich zugestimmt wurde.

§ 3 Vergütung

(1) Die an wob zu entrichtende Vergütung unterliegt der Vereinbarung im Einzelfall. Soweit mit dem AG Etatpläne vereinbart werden, handelt es sich bei darin enthaltenen Vergütungsregelungen lediglich um Richtpreise.

(2) Für die Einhaltung von etwaigen in die Kalkulation einbezogenen Fremdkosten durch Mitwirkung Dritter kann keine Gewähr übernommen werden.

(3) wob ist berechtigt, im Falle feststellbarer Kostensteigerungen die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen.

(4) Die vereinbarten Vergütungen gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Soweit wob Aufträge an Werbeträger (Media-Aufträge, Provider usw.) vergibt, werden deren jeweils gültige Preise Vertragsbestandteil.

§ 4 Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Sämtliche von wob in Rechnung gestellten Leistungen (Eigen- und Fremdleistungen) werden 10 Tage nach Rechnungstellung fällig.

(2) Skontoabzüge sind ausgeschlossen.

(3) Im Falle des Zahlungsverzuges ist wob berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausge­schlossen.

§ 5 Gefahrtragung, Lieferhindernisse

(1) Die Gefahr geht auf den AG über, sobald die Leistung (Lieferung) von wob abgesendet wurde. wob übernimmt deshalb keine Haftung für Schäden, die sich aus verspäteter Zustellung ergeben.

(2) Verweigert der AG rechtsgrundlos die Abnahme der vereinbarten Leistungen etc., gehen alle Ver­änderungen, Verschlechterungen sowie der Untergang der Leistung zu seinen Lasten.

(3) Krieg, Aufruhr, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Verfügungen von hoher Hand, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt befreien wob für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung; dies gilt auch, soweit diese Fälle die Durchführung des Geschäftes nachhaltig unwirtschaftlich machen. Bei Vorliegen dieser Fälle kann wob nach Ablauf von zwei Monaten vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass der AG einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Auf die genannten Leistungshindernisse kann sich wob nur berufen, wenn wob den AG auf derartige Hindernisse unverzüglich hingewiesen hat.

(4) Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, ist auch der AG nach angemessener Nachfristset­zung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Die von wob zu erbringenden Leistungen stehen dem AG nur für den vereinbarten Zweck zur Ver­fügung. Die während der Leistungserstellung eventuell entstandenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte gehen nur insoweit auf den AG über, als dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist. Für darüber hinausgehende Verwertungen ist jeweils eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen und ein gesondertes Entgelt zu entrichten.

(2) Der AG ist nicht berechtigt ohne Zustimmung von wob, den Quellcode an ihm übertragener Software zu ändern und die so geänderte Software weiter zu veräußern.

(3) Soll das ausschließliche Nutzungsrecht an den zu erbringenden Leistungen auf den AG übertragen werden, bedarf dies einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und der Entrichtung einer besonderen Vergütung.

(4) Soweit sich wob bei der Herstellung der für den AG zu erstellenden Software Softwareprodukte Dritter bedient, so gehen die Nutzungsrechte an diesen Softwareprodukten nur im Falle einer gesondert zu vereinbarenden Lizenz zwischen AG und Dritten auf den AG über. § 6 Abs. (1) bleibt hiervon unberührt.

(5) Der AG ist nicht berechtigt, an den ihm von wob übertragenen Rechten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von wob Unterlizenzen einzuräumen bzw. diese Rechte weiter zu übertragen.

(6) Einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und Vergütung bedarf es auch für den Fall, dass im Rahmen eines Auftrages erarbeitete Gestaltungen als Markenzeichen, Geschmacksmuster/eingetragenes Design, Unternehmenskennzeichen oder Werktitel (§ 5 Markengesetz), Firmen- oder Warensignets vom AG übernommen werden. Diesem obliegt es, die erforderlichen formalrechtlichen Voraussetzungen für eine etwaige Übertragung der benannten Rechte an ihn zu erfüllen.

(7) Nutzungs- und Eigentumsrechte an von wob im Rahmen einer Präsentation oder bei Ablieferung von Teil­ergebnissen vorgelegten Leistungen verbleiben bei wob. Dasselbe gilt hinsichtlich der Nutzungs- und Eigentumsrechte an Leistungen, die bei Beendigung des Auftragsverhältnisses noch nicht vollständig bezahlt oder im Fall der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind.

(8) Nach den vorstehenden Absätzen wob zustehende Arbeiten und Erzeugnisse, insbesondere Daten(-sätze), Programme und Masterdaten in Ton und Bild, verbleiben im Eigentum von wob.

 (9) Die Agentur wird bei der Erstellung von Arbeitsergebnissen nach Absprache mit dem Kunden auf KI-gestützte Softwarelösungen zugreifen. Zwischen den Parteien besteht insofern Einvernehmen, dass die über derartige Systeme erzeugten Leistungen unter Umständen keinem urheberrechtlichen oder leistungsschutzrechtlichen Schutz unterliegen. Die Agentur räumt dem Kunden insoweit Nutzungsrechte ein, wie sie selbst Nutzungsrechte an den derartig erzeugten Leistungen erhält. Dem Kunden ist bewusst und er ist damit einverstanden, dass die Anbieter KI-gestützter Softwarelösungen sich ggf. einfache Nutzungsrechte an den erzeugten Leistungen einräumen lassen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, zu bewerten, ob die derartig produzierten Arbeitsergebnisse für die vertraglich vorgesehene Verwendung geeignet sind und genutzt werden können. Die Agentur wird den Kunden hierbei angemessen unterstützen. Die Agentur verpflichtet sich, keine identischen erzeugten Leistungen in anderer Kundenbeziehungen einzusetzen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Leistungsmängel sind unverzüglich – bei durch zumutbare Untersuchungen feststellbaren Mängeln –, spätes­tens jedoch sieben Tage nach erbrachter Leistung schriftlich geltend zu machen.

(2) Bei berechtigten Beanstandungen wird wob nach ihrer Wahl kostenlose Nachbesserung vornehmen oder den Preis zurückerstatten. Sollte die Nachbesserung erneut mangelhaft sein, kann der AG nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

§ 8 Haftung

(1) wob haftet nicht für die wettbewerbsrechtliche oder datenschutzrechtliche Zulässigkeit der vom AG vorgegebenen Inhalte der Werbung bzw. des Internetauftritts.

(2) Der AG haftet für den rechtlichen Bestand aller von ihm gemachten Angaben, insbesondere über Markenzeichen, Geschmacksmuster, Firmen- oder Warenbezeichnungen sowie die wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeiten der geplanten Leistungen.

(3) wob ist durch den AG von etwaigen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit vorstehenden Absätzen (1) und (2) freigestellt.

(4) Soweit Leistungen, Arbeiten, wie z.B. Programmierung, Datenverarbeitung, KI-gestützte Inhaltserstellung, Druckarbeiten oder die Produktion digitaler Medien üblicherweise oder im Einverständnis mit dem AG an Dritte vergeben werden, wird nur für die sorgfältige Auswahl des Dritten gehaftet.

(5) wob haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet wob ausschließlich bei der Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags wesentlich ist und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Erfüllungsgehilfen haftet wob außerhalb der vorgenannten Fälle nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

(6) wob schuldet für bei ihr lagernde Unterlagen des AGs nur die Sorgfalt wie in eigenen Angelegen­heiten. wob ist berechtigt, derartige Unterlagen ein Jahr nach Erbringung der geschuldeten Leistung und nach rechtzeitiger Benachrichtigung des AGs zu vernichten.

(7) Die Agentur weist darauf hin, dass sich aufgrund der derzeit bestehenden rechtlichen Unsicherheiten im Hinblick auf den Einsatz von mittels Künstlicher Intelligenz generierten Inhalten keine abschließende rechtliche Bewertung vornehmen lässt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Agentur keine Gewähr dafür, dass die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten KI-generierten Leistungen uneingeschränkt rechtlich zulässig genutzt werden können. Insbesondere übernimmt die Agentur keine Haftung für die Einräumung oder den Bestand von Nutzungsrechten an derartigen Inhalten, ebenso wenig für deren Vereinbarkeit mit wettbewerbsrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen oder sonstigen immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen. Die Haftung der Agentur ist insoweit – unter Berücksichtigung der übrigen vertraglich vereinbarten Einschränkungen – ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 9 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen.

(2) Bei der Nutzung von KI-gestützten Systemen informiert wob den AG über Art und Umfang und gibt vertrauliche Informationen nur in solche KI-Systeme, bei denen der KI-Anbieter versichert, diese nicht für Trainingszwecke zu verwenden oder die Informationen bereits öffentlich zugänglich sind oder eine Anonymisierung der Daten erfolgt ist. Der AG hat das Recht der Einspeisung (nach Art und Umfang) von vertraulichen Informationen in KI-Systemen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen.

(3) wob nutzt verfügbare Datenschutzoptionen der KI-Anbieter und schließt soweit möglich entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen ab.

§ 10 Rücktritt

(1) Eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des AGs, nicht nur unerhebliche Zahlungsrückstände sowie sonstige begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AGs berechtigen wob, vereinbarte Zahlungsziele – auch für künftige Leistungen – zu widerrufen und ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von banküblichen Sicherheiten auszuführen. Weigert sich der AG, Vorauszahlungen zu leisten oder bankübliche Sicherheiten zu stellen, ist wob nach Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des AGs bzw. bei Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ist wob zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt.

(3) Mit Ausübung des Rücktrittsrechts entfällt jegliche Leistungsverpflichtung von wob.

(4) Im Falle des berechtigten Rücktritts hat wob Anspruch auf die Vergütung der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der durch den Rücktritt entstehenden Kosten.

(5) Soweit wob durch einen berechtigten Rücktritt Mittlergebühren entgehen, sind diese durch den AG ohne Abzüge zu ersetzen.

(6) Vorstehende Regelungen gelten auch im Falle einer Kündigung, Stornierung oder eines Rücktritts des AGs im Hinblick auf den erteilten Auftrag.

§ 11 Kennzeichnung und Belege

(1) wob ist berechtigt, auf allen von ihr erstellten Arbeiten ihren Firmentext oder Code anzubringen, wobei Plat­zierungen und Schriftgröße mit dem AG abzustimmen sind. Bei Source Code ist eine Abstimmung mit dem Kunden nicht nötig.

(2) wob stehen von allen schriftlich veröffentlichten Arbeiten 3 Belegexemplare zu. Im Falle eines Auftrages über Webdesign oder sonstige Internet-Dienstleistungen ist wob berechtigt, einen Link von der Website von wob zu dem Projekt des AGs zu setzen und das von ihr erstellte Projekt oder Teile daraus zu kommentieren und Dritten zu präsentieren.

§ 12 Abtretungsverbot

Die Rechte des AGs aus den mit wob getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

§ 13 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verbleiben geschuldete Vertragsleistungen im Eigentum von wob.

(2) wob ist auch berechtigt, die ihr vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen, wie z.B. Daten(-sätze), Programme und allgemein Medien bis zu diesem Zeitpunkt zurückzubehalten.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den AG ist ausgeschlossen, wenn die Gegenforderungen nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

II. Besondere Bestimmungen für Internet-Dienstleistungen

§ 14 Angebot

Die Angebote von wob unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich des Speicherplatzes, Datenvolumens und der Nutzung von KI-Tokens bei Netzleistungen.

§ 15 Technische Probleme, Leistungsverzögerungen

Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat wob nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.

§ 16 Pflichten des AGs

(1) Der AG darf mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner Internetpräsenz nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen, insbesondere hat er die Bestimmungen des Gesetzes gegen den un­lauteren Wettbewerb zu beachten. Der AG versichert, dass über die von wob zur Verfügung gestellten Dienste keine diskriminierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen, diffamierenden sowie politisch extremistischen Inhalte oder Hassrede verbreitet werden und nicht auf solche Inhalte mit einem Link verwiesen wird. Widrigen­falls ist wob berechtigt, die Aufnahme der Internetseiten zu verweigern oder zu löschen. wob übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht. Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen haftet der AG.

(2) Verstöße gegen die im vorstehenden Absatz (1) aufgeführten Sachverhalte werden mit einer Ver­tragsstrafe von 5.000,00 € je Verstoß, zahlbar an wob, geahndet.

(3) Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls vom AG gelieferten HTML-Formulare, CGI-Programme sowie sonstiger Inhalte keine Sicherheitsrisiken auf den Servern von wob darstellen sowie dass die Rechnerkapazitäten von wob nicht durch fehlerhafte Programmierung überlastet oder blockiert werden. Sämt­liche finanzielle Folgen der Ausfälle, die hierauf zurückzuführen sind, sind vom AG an wob zu erstatten.

§ 17 Wiedergabe im Internet

wob übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des AGs, es sei denn, wob fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 18 Domain

(1) wob übernimmt keine Garantie dafür, dass und in welchem Zeitraum bestellte Domain-Namen bereitgestellt werden können.

(2) Der AG verpflichtet sich, die offiziellen Vergaberichtlinien der jeweiligen Registrierungsstelle einzuhalten und nicht gegen Rechte Dritter zu verstoßen. Der AG hat zu prüfen, ob der gewünsch­te Domain-Name kein Kennzeichen- oder Namensrecht eines Dritten verletzt. Für den Fall, dass wob von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der AG, wob schadlos zu halten. Ebenfalls behält sich wob die Sperrung der betreffenden Domain vor.

§19 Sonstige Bestimmungen im Hinblick auf Internet-Dienstleistungen

(1) Wünscht der AG Eintragungen in die Internet-Suchprogramme und Branchenverzeichnisse, gelten die dafür relevanten Daten nicht als vertraulich und dürfen von wob im Internet frei veröffentlicht und somit Dritten zugänglich gemacht werden. Die Aufnahme in Internet-Suchprogramme und Branchenverzeichnisse kann von wob nicht garantiert werden.

(2) Der AG stellt wob von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

(3) Soweit Daten an wob – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der AG Sicherheitskopien her. Die Server von wob werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der AG verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an wob zu übermitteln.

§ 20 Datenschutz, Datensicherheit und moderne Arbeitsformen

(1) Datenschutz – wob verarbeitet personenbezogene Daten des AGs ausschließlich zur Vertragserfüllung nach DSGVO. Bei Auftragsverarbeitung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Art. 28 DSGVO inkl. Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages.

(2) Datensicherheit – wob gewährleistet den Schutz personenbezogener und vertraulicher Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen.

(3) Mobiles Arbeiten und Remote Work – Für mobiles Arbeiten und Remote Work gelten erhöhte Anforderungen an die Informationssicherheit. wob stellt sicher, dass hierfür spezifische Schutzmaßnahmen getroffen werden, die den besonderen Risiken dieses Arbeitsmodells Rechnung tragen und den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen.

(4) Einzelheiten sind den Angebotsunterlagen, dem AVV und der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

III. Schlussbestimmungen

§ 21 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der AG Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz von wob Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. In diesem Fall ist der Sitz von wob auch Erfüllungsort. wob ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des AGs zu klagen.

§ 22 Sonstige Bestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestim­mungen eine Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(2) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

(3) Die deutsche Sprachversion dieser AGB hat im Zweifel Vorrang gegenüber Übersetzungen in anderen Sprachen.